Wer darf Lebensmittel beziehen


Personen mit einem Einkommen um oder am Existenzminimum wohnhaft in den Gemeinden Thal, Staad, Altenrhein, Rheineck, St. Margreten, Lutzenberg, Walzenhausen. 

Als Nachweis gilt:

- Berechtigungsschreiben vom Sozialamt

- Caritaskarte (kann auf der Gemeinde oder bei einer Caritas-Stelle beantragt werden)

- KulturLegi Karte